1. Grundsätze der Kirchengemeinde
Gemäß der Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Kreta in ihrer letzten Fassung vom 21.04.2024 ist ihr oberster Grundsatz in der Präambel festgehalten:
„Der Auftrag Jesu Christi zur Verkündigung des Evangeliums ist für die Gemeinde Kreta verpflichtend.
Grundlage der Verkündigung in der Gemeinde Kreta ist das in Jesus Christus offenbar gewordene Wort Gottes, wie es in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes gegeben und in den altkirchlichen Bekenntnissen und reformatorischen Bekenntnisschriften bezeugt ist.“
Grundlegend einer jeden evangelischen Kirchengemeinde ist die Gemeinschaft der Glaubenden, die sich durch das Heilswerk Jesu Christi verbunden weiß, so wie es bei Röm 5, 1 steht:
„Da wir nun gerecht geworden sind durch den Glauben, haben wir Frieden mit Gott durch unseren Herrn Jesus Christus.“
Dort, wo Gemeinde Jesu Christi in Frieden und mit Freude zusammen kommt, strahlt sie die Liebe Gottes nach innen wie auch nach außen aus und hält ihre Mitglieder zusammen.
Jedes Mitglied bringt sich in absoluter Freiwilligkeit mit der Zeit, der Kraft, den Fähigkeiten und den Mitteln ein, die er oder sie für die Gemeinschaft erübrigen kann und will. Das Ansehen der Person hängt nicht vom Maß seiner oder ihrer Taten ab.
2. Grundsätze des Miteinanders
Neben den Verkündigungstätigkeiten von Pfarrer/Innen in Gottesdiensten und Amtshandlungen beruht das Gemeindeleben auf dem ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder.
Alle Mitglieder verdienen Respekt, wenn sie mit ihren Stimmen in der Mitgliederversammlung nach demokratischen Regeln grundsätzliche Entscheidungen treffen zum Beispiel über die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes oder Änderungen der Satzung.
Ein von der Liebe Gottes geprägtes Miteinander ist von folgenden Grundsätzen geprägt:
1) Mit jeglicher Erwartungshaltung wird kritisch umgegangen.
2) Das Wort "Muss" wird zu einem unerwünschten Begriff erklärt, soweit nicht festgelegte Regeln befolgt werden müssen.
3) Keine ehrenamtliche Leistung darf erwartet oder eingefordert werden.
4) Jede ehrenamtliche Leistung als freiwilliger Beitrag zum Gelingen kirchlichen Lebens verdient eine Würdigung in Form von Freude, Respekt, Anerkennung und Dank.
5) Fehler und Versäumnisse, die sich einstellen, werden gemeinsam getragen.
Erst auf dem Boden eines respektvollen und von der Liebe Gottes getragenen Miteinanders kann Kirche Jesu Christi sich entfalten, wachsen und gedeihen.
Dabei gilt es, Fähigkeiten und Talente in der Gemeinde zu entdecken und zu fördern.
3. Grundsätze zum Wachstum
So wie die Gemeinde sich nach innen um das Wort Gottes sammelt und am Tisch des Herrn ihren Mittelpunkt findet, so wirkt sie liebevoll einladend nach außen durch
eine einladende Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechend der Motivation und den Fähigkeiten von Ehrenamtlichen werden Printmedien und nach Möglicheiten soziale Medien bedient, um so Außenstehende wie Residenten und Urlauber zu erreichen. Wer heute als Urlauber einen nachhaltig guten Eindruck von der Gemeinschaft in der Gemeinde z.B. in gottesdienstlichen Veranstaltungen erfährt, der wird sich als Resident an diese Erfahrung erinnern und sich der Gemeinde öffnen.
Wer dann das freundlich offene Miteinander auf dem Boden kretischer Mentalität und Gastfreundschaft als Ausdruck der verbindenden Liebe Gottes erfährt, der wird sich gerne in das Gemeindeleben einbringen und sich als Mitglied werben lassen.
4. Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Verein Evangelische Kirchengemeinde Kreta ist mit einer Selbstverpflichtung zu einer jährlichen Zahlung verbunden:
„Ich bin bereit, die Arbeit der Gemeinde durch einen jährlichen Beitrag von ______ € zu unterstützen. Der jährliche Regelbeitrag beträgt 96,00 €.“ (Mitgliedschaftsantrag)
Um die Anzahl der Mitglieder des Vereins zu erweitern, mögen die Personen zur Mitgliedschaft motiviert werden, die sich nicht nur ganzjährig auf Kreta aufhalten, sondern nur eine begrenzte Zeit oder wenige Monate die gemeindlichen Angebote wahrnehmen und dafür nicht den gesamten Regelbeitrag aufbringen wollen.
Schon jetzt unterliegt der Vereinsbeitrag der Freiwilligkeit und die Höhe desselben eigenem Ermessen. Der „Regelbeitrag“ kann auch als Richtwert verstanden werden.
Ergänzend zu der bestehenden Regelung mag für Kurzzeit-Residenten eine Mitgliedschaft mit einem Richtwert von 10,00 € pro Aufenthaltsmonat zusätzlich angeboten werden.
So mag jede und jeder mit ihren/ seinen individuellen Möglichkeiten gleichermaßen willkommen sein im Kreis der Kirchengemeinde, ohne sich finanziell überfordert zu fühlen. Die Satzung der Gemeinde sieht keinen verpflichtenden Jahresbeitrag vor und muss daher nicht geändert werdern.
5. Zusammenfassung
Kirche Jesu Christi ist die Gemeinschaft der Glaubenden. Jeder Mensch ist einzigartig geschaffen, hat seine einzigartige Geschichte, seine von Gott verliehenen Gaben und ist doch in gleicher Weise geliebt von Gott ohne Ansehen seiner Werke.
Eine Willkommenskultur in unserer Kirchengemeinde wird sich erst dann zu einem Wachstum der Gemeinde auswirken, wenn sich jede Person in ihrer je einzigartigen Art mit ihren je individuellen Möglichkeiten ganzheitlich angenommen und geborgen fühlt.
Dies gilt von einem einmaligen Besuch in einem Gottesdienst bis hin zu einem langjährigen ehrenamtlichen Engagement im Leben der Kirchengemeinde.
Auf dem Boden dieser Grundsätze und unter dankbarer Würdigung der von Gott gegebenen Möglichkeiten möge unsere Kirchengemeinde im Glauben in ihrer Gemeinschaft wachsen und Freude am Evangelium sich ausbreiten.
Nur in einer nach außen strahlenden Wohlfühlatmosphäre werden sich neue Mitglieder gewinnen und nachhaltig in das Gemeindeleben einbinden lassen.
01.07.2026
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