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Mitgliedschaft - Seitenübersicht
Mitglied werden: Beitritt und Mitwirkung
Verein: Freiwilligen-Gemeinde mit Struktur
Rechtliches: Bestimmungen und Vereinbarungen
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Mitglied werden in der Evangelischen Kirchengemeinde Kreta
Wir bitten alle Interessenten, der Gemeinde beizutreten und unsere Arbeit zu unterstützen.
Werden Sie Mitglied einer wachsenden Gemeinschaft!
Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um das Beitritts-Formular
herunterzuladen:
Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus, unterschreiben Sie und
senden Sie ihn per Post an den Kirchenvorstand:
z. Hd. Kristina Eisenlöffel c/o V. Samarakis Evans 28 711 70 IRAKLIO GREECE
Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie an dem bequemen Lastschriftverfahren teilnehmen.
Der entsprechende Vordruck hängt als zweites Blatt am Aufnahmeantrag.
Die Gemeinde als Verein
Die Gemeinde wird getragen von ihren Mitgliedern.
Seit den Anfängen im Herbst 2004 können wir auf eine erfreuliche Mitglieder-Entwicklung zurückblicken.
Als Auslandsgemeinde befinden wir uns in einer anderen Situation als die Kirchengemeinden in Deutschland.
In Griechenland gibt es keine staatlich erhobene Kirchensteuer und wir können
uns nicht auf eine Landeskirche stützen, die Pfarrerinnen und Pfarrer einsetzt und besoldet.
Unsere Pastorinnen und Pastoren sind Ruheständler, die nach dem regulären Pfarrdienst noch einmal für zehn Monate
eine ehrenamtliche Tätigkeit auf Kreta übernehmen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Dachorganisation der protestantischen Landeskirchen wählt die Seelsorger
für den Dienst in den Auslandsgemeinden aus. Das Kirchenamt der EKD in Hannover
übernimmt die Reisekosten und zahlt dem Seelsorger eine Aufwandsentschädigung.
Die Gemeinde Kreta muss für die Unterkunft und die Mobilität des Inselpfarrers aufkommen.
Das bedeutet, wir sind auch finanziell gefordert. Zwar hilft die EKD Jahr für Jahr mit einem stattlichen Zuschuss,
aber wir müssen auch einen erheblichen Teil der Kosten selbst aufbringen, vor allem aus unseren Mitgliedsbeiträgen.
Das ist in unserem Haushalt der einzige Teil, mit dem wir fest rechnen können. Willkommen sind darüberhinaus die großzügigen Zuwendungen, die wir regelmäßig
und unregelmäßig von Freunden und Mitgliedern im In- und Ausland erhalten. Um dies alles in Gang zu halten, braucht es
eine feste Struktur von gewählten Vertretern, die Verantwortung übernehmen und sich für die Gemeinschaft engagieren.
Die Gemeinde Kreta besteht seit 2010 als eingetragener Verein nach griechischem Recht.
Rechtliches
Zur Vorbereitung der Vereinsgründung haben wir 2009 eine Satzung erarbeitet:
Satzung 2009 Basis
Mit dem Wachsen der Gemeinde und im Zuge der Zeit wurden einige Änderungen notwendig, sie wurden in der
Gemeindeversammlung am 19. März 2017 verabschiedet.
Hier können Sie die gültige Fassung herunterladen:
Satzung 2017 aktuell
Unsere Gemeinde wurde als eingetragener Verein am 09.03.2010 beim Landgericht Heraklion unter Register-Nr. 2337 zugelassen.
Eine griechische Übersetzung unserer Satzung ist bei Gericht hinterlegt. Dies wurde aktuell durch Anordnung Nr. 173/2017 des Amtsgerichts Heraklion am 24.10.2017 bestätigt.
Der Verein hat die griechische Steuernummer 997 789 712 beim Finanzamt Heraklion.
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